Die von RAL anerkannte Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. hat den Zweck, die Güte von optometrischen Leistungen zu sichern und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen der Gütegemeinschaft zu kennzeichnen. Zusammen mit Experten und in Anlehnung an nationale und internationale Richtlinien zur Ausübung der Optometrie entwickelt sie die Güte- und Prüfbestimmungen und überprüft deren Einhaltung. Die Benutzung des RAL-Gütezeichens Optometrische Leistungen setzt die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen e.V. und die Einhaltung der von der Gütegemeinschaft erarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen voraus.
Die Mitgliedschaft in der RAL-Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen kann jeder Betrieb, der Leistungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen erbringt oder dies anstrebt, sowie jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt, erwerben – sofern die Gütegemeinschaft anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben. Die Mitgliedschaft in einer Augenoptiker-Innung ist nicht erforderlich. Mehr Informationen finden Sie über die nebenstehende Navigation in der Gütezeichensatzung sowie in den Güte- und Prüfbestimmungen.
Die Gründung der RAL-Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen erfolgte am 11.10. 2019 in Hannover.